Führerscheinklassen
AM (Roller / Kleinkraftrad)
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- /Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- /Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Einschluss: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
A 1 (125er / Leichtkraftrad)
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 01 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
A 2 (Motorrad)
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A 1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
A (Motorrad)
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung mehr als 15 kW
Bemerkung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A 2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
B (Auto)
Kraftfahrzeug (Kfz)- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF 17)
Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre bzw. 16,5 Jahre
BA (Auto mit Automatikgetriebe)
B 96 (Anhänger)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF 17)
Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre bzw. 16,5 Jahre
BE (Anhänger)
Fahrzeug
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg aber max. 3.500 kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich, nur praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF 17)
Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre bzw. 16,5 Jahre
Mofa (Prüfbescheinigung – keine Führerscheinklasse)
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- Hubraum max. 50 cm³
- einsitzig
- Prüfbescheinigung – keine Führerscheinklasse
- Mindestalter 15 Jahre
- Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn: 14,5 Jahre